AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Förderungsvereines des ökologischen Pfadfinderzentrums Leibnitz




I. Allgemeines


Diese AGB`s gelten für sämtliche Nächtigungen am Zeltlagerplatz, in der Herberge, Exkursionen, Erlebnistage und sonstige Veranstaltungen im Pfadfinderzentrum Leibnitz und gelten mit der Buchung als vereinbart. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten diese dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Der Vertragspartner des Förderungsvereines des ökologischen Pfadfinderzentrums Leibnitz stimmt zu dass im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen seitens des Förderungsvereines des ökologischen Pfadfinderzentrums Leibnitz gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.




II. Angebote


Buchungen von Nächtigungen am Zeltlagerplatz, in der Herberge, Exkursionen, Erlebnistage und sonstigen Veranstaltungen werden vom Förderungsverein des ökologischen Pfadfinderzentrums Leibnitz schriftlich bestätigt. Die Buchungsbestätigungen enthalten alle wesentlichen Angaben (Termine, Preise etc). Für den Fall, dass eine Person für eine andere Person oder Gruppe die Buchung übernimmt, trägt diese Person gegenüber dem Förderungsverein des ökologischen Pfadfinderzentrums Leibnitz die Haftung für die Begleichung der Rechnungen für sämtliche gebuchten Teilnehmer.




III. Zahlung


Gesamtbetrag sofort nach Rechnungserhalt. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Rechnungsempfänger zum Ersatz sämtlicher Kosten der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung, insbesondere der Zinsen, Mahn- und Inkassospesen.




IV. Haftung


Der Förderungsverein des ökologischen Pfadfinderzentrums Leibnitz schließt gegenüber den Vertragspartnern - außer für Personenschäden - die Haftung für eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen für leichtes fahrlässiges Handeln aus. Ausdrücklich festgehalten wird, dass der Förderungsverein des ökologischen Pfadfinderzentrums Leibnitz bei jeglichen Veranstaltungen und jeglicher Benützung des Betriebsgeländes und der sich darauf befindlichen Gebäude keinerlei Aufsichtspflichten übernimmt und diesbezüglich die Begleitpersonen haften. Weiters wird die Haftung für die von den Vertragspartnern selbst errichteten Bauten wie Holzkonstruktionen, Zelte etc. und die Beschaffenheit der vom Förderungsverein des ökologischen Pfadfinderzentrums Leibnitz bereitgestellten Materialien ausgeschlossen.




V. Hausordnung, Zeltlagerplatzordnung


Die Vertragsparteien akzeptieren die im Anhang befindlichen Hygiene-, Haus- bzw. Zeltlagerplatzordnung, und verpflichten sich diese genauestens einzuhalten.
VI. Notfallsmaßnahmen


Die Vertragsparteien verpflichten sich im Falle eines Notfalles strikt nach den dafür vorgesehenen Alarmplänen und Weisungen des Personales des Förderungsvereines des ökologischen Pfadfinderzentrums Leibnitz vorzugehen, und eigenmächtige Aktionen zu unterlassen.




VII. Zuteilung Lagerplätze


Den Vertragsparteien wird vom Förderungsverein des ökologischen Pfadfinderzentrums Leibnitz ein, der Personenzahl abhängiger Lagerplatz zugewiesen.




VIII. Leistungsstörungen


Sollte der Förderungsverein des ökologischen Pfadfinderzentrums Leibnitz seine geschuldete Leistung mangelhaft erbringen, ist ihm Gelegenheit zur Verbesserung zu geben.




IX. Rücktritt durch den Vertragspartner


Ein Rücktritt ist jederzeit möglich. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Als Ersatz für die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten werden folgende Entschädigungen berechnet: - bis acht Wochen vor dem gebuchten Termin 20% des Gesamtbetrages - bis vier Wochen vor dem gebuchten Termin 50% des Gesamtbetrages - darüber hinaus 80% des Gesamtbetrages.




X. Anzahlung


Der Vertragspartner verpflichtet sich acht Wochen vor dem gebuchten Termin 20% des Gesamtbetrages anzuzahlen. Ist bis zu diesem Termin die Anzahlung nicht eingegangen, so wird eine Nachfrist nach Aufforderung von einer Woche gewährt. Danach wird der Vertragspartner aus der Buchungsliste gestrichen, und der ihm zugeteilte Lagerplatz oder die ihm zugeteilten Räumlichkeiten in der Herberge weiter gegeben.




XI. Gerichtsstand


Gerichtsstand ist Leibnitz, alle anfallenden Rechtsstreitigkeiten unterliegen dem  österreichischen Recht.




XII. Sonstiges


Den Anweisungen des Personales ist unbedingt Folge zu leisten. Bei wiederholten Verstößen gegen die AGB`s  ist der jederzeitige Abbruch der Veranstaltung bzw. Ferienlager im Haus und auf dem Zeltlagerplatz durch den Förderungsverein des ökologischen Pfadfinderzentrums Leibnitz möglich. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass mündliche Nebenabreden von Mitarbeitern des Förderungsvereines des ökologischen Pfadfinderzentrums Leibnitz einer schriftlichen Bestätigung durch den Vorstand bzw. die Verwaltung bedürfen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Soweit nicht durch die obgenannten Bestimmungen geregelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die von unseren Vertragsparteien zur Verfügung gestellten Daten werden im Sinne des Datenschutzgesetzes behandelt.